Bekanntmachung des Katastrophenschutz-Notfallplans für die Firma Spedition Erich Wurzel
Aufgrund des § 10 a Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 26. August 2022 (Nds. GVBl. S. 504) hat die untere Katastrophenschutzbehörde für Betriebe der oberen Klasse im Sinne des Artikels 3 Nr. 3 der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. EU Nr. L 197 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung externe Notfallpläne zur Durchführung von Katastrophenschutzmaßnahmen außerhalb dieser Betriebe zu erstellen.
Der Entwurf des Katastrophenschutz-Notfallplans liegt bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze und beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, Zimmer 266, 31134 Hildesheim in der Zeit
vom 01.02.2026 bis 28.02.2026
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Anregungen und Bedenken gegen den Katstrophenschutz-Notfallplan können von jedermann bis zum Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder beim Landkreis Hildesheim, Marie-Wagenknecht-Straße 3, Zimmer 266, 31134 Hildesheim, geltend gemacht werden.