Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Internetseite gemäß § 9b NBGG sowie über Kontaktmöglichkeiten
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://www.elze.de/ veröffentlichten Internetseiten der Stadt Elze.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unseren Internetauftritt und mobile Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Internetseite https://www.elze.de/ und die unter dieser Seite weiteren veröffentlichten Webseiten entsprechen nur in Teilen den Vorgaben des BITV 2.0.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Die Hierarchie der eingesetzten Überschriften ist nicht immer logisch.
- Derzeit ist keine Autocomplete-Funktion oder automatische Erkennung von Eingabefehlern vorhanden.
- Die Seite ist ohne Farben nur eingeschränkt nutzbar, der Kontrast zwischen Hintergrund und Text ist nicht überall ausreichend, auch der Kontrast von Grafiken und grafischen Bedienelementen ist nicht ausreichend.
- Eine ausreichende Vergrößerung des Textes ist ohne Funktionalitätsverlust nicht überall möglich.
- Die Tastatursteuerung ist noch nicht vollständig verfügbar.
- Es wurden vereinzelt HTML-Tabellen für Layout-Zwecke verwendet, was die Interpretation der Reihenfolge von Informationen für Screen-Reader erschweren kann.
- In Listen verweisen benachbarte Links möglicherweise auf denselben Inhalt.
- Videoinhalte besitzen keinen direkten Untertitel.
- Die zum Download angebotenen PDF-Dokumente sind nicht alle barrierefrei.
- Eingabefelder und Buttons können unzureichende Benennungen aufweisen.
- Leichte Sprache und der Verzicht auf Fachbegriffe ist nicht auf allen Seiten zu finden bzw. auch nicht überall möglich.
Unser Ziel ist es, Artikel so zu schreiben, dass sie auch von Besuchern verstanden werden, die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Wir nehmen Ihre Anregungen gern auf, wenn Sie der Ansicht sind, dass ein Beitrag unnötig kompliziert die Inhalte darstellt. Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Nutzen Sie hierfür unser Kontaktformular oder wenden Sie sich an:
Stadt Elze
Hauptstraße 61
31008 Elze
Telefon: 05068 464-0
Telefax: 05068 464-77
e-Mail: stadtverwaltung@elze.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 04.09.2024 erstellt.