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Gleichstellungsbeauftragte

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind. Zudem besteht seit 1993 eine Selbstverpflichtung des Staates: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Die niedersächsische Verfassung regelt, dass die Verwirklichung der Gleichberechtigung auch Aufgabe der Gemeinden ist. Frau Sümeyya Tanik, die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Elze, möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen. Bei Problemen, Wünschen oder Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit ihr auf.

Frau Tanik ist zu nebenstehenden Zeiten telefonisch oder persönlich im Büro in der Hauptstraße 6 erreichbar.