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Ausschreibungen und Vergaben

Nach dem Transparenzgrundsatz ist die Stadt Elze verpflichtet, die Absicht, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben, öffentlich bekannt zu machen (ex-ante).

Ebenso besteht die Pflicht, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn Auftragswerte ab 25.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) bzw. in bestimmten Fällen bereits am 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) erreicht bzw. überschritten werden.

Vorankündigung von beschränkten Ausschreibungen (ex-ante):

Vorankündigung (ex-ante) gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 1 VOB/A ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro:


Kein Ergebnis gefunden.

Bekanntmachung von vergebenen Aufträgen beschränkter Ausschreibungen (ex-post):

Hier informieren wir Sie über erfolgte Zuschlagserteilungen nach freihändiger Vergabe oder beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A.

Wegen der Transparenz von Auftragsvergaben sind im Anschluss an ein durchgeführtes beschränktes Vergabeverfahren oder eine freihändige Vergabe Mindestangaben zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) bzw. 15.000 Euro bei freihändigen Vergaben überschreitet.






Öffentliche Ausschreibungen:

Nachfolgend aufgeführte öffentliche Ausschreibungen werden durchgeführt: