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Städtebauförderung

Was bedeutet das?
Die städtebauliche Erneuerung und Entwicklung in Städten und Gemeinden wird seit 1971 gemeinsam von Bund und Ländern gefördert. Seitdem wurden für die städtebauliche Erneuerung in Niedersachsen Städtebauförderungsmittel des Landes (einschließlich Bundesfinanzhilfen) in Höhe von rd. 1,6 Mrd. Euro für mehr als 370 städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen bereitgestellt.
Ziel der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen ist die Behebung städtebaulicher Missstände bzw. Bewältigung städtebaulicher Funktionsverluste in festgelegten Erneuerungsgebieten durch den Einsatz von Fördermitteln.

Was bedeutet Städtebauförderung konkret für Elze?

Der Ist-Zustand und die Entwicklungsziele wurden in den vorbereitenden Untersuchungen erarbeitet und im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) festgehalten. Durch die fundierte Ausarbeitung wurde Elze im März 2011 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen. Im Juli 2011 wurden der Sanierungsbeirat gegründet und Maßnahmen erarbeitet, die den Missständen entgegenwirken können. Durch Sanierungsmaßnahmen soll die Stadt Elze attraktiver werden und sich als Standort für Gewerbe, Kultur sowie zum Wohnen, Arbeiten und Leben weiterentwickeln.

Der städtebauliche Rahmenplan, in dem die Entwicklungsziele festgelegt wurden, wurde am 24.06.2013 vom Rat beschlossen. Er besteht aus mehreren Teilen: Freiraum und Verkehr, Struktur- u. Innenentwicklung, Architekturteil-, sowie dem Verkehrs- und Einzelhandelskonzept für Elze.

Im Rahmen der Innenstadtentwicklung wurde durch die Architektin Petra Willke-Fischer in gut 3-jähriger Tätigkeit für die Stadt Elze ein Konzept für die bedarfs- und altersgerechte Entwicklung und Umsetzung von Wohnformen sowie Wohnprojekten entwickelt und Ende 2015 erfolgreich abgeschlossen. Im Zuge der Arbeit von Frau Willke-Fischer ist das Netzwerk Zukunft Elze entstanden.

Seit 2020 läuft das Städtebauförderprogramm unter dem Namen „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“. Mit dem Programm „Lebendige Zentren“ werden die Zielsetzungen der bisherigen Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ sowie „Städtebaulicher Denkmalschutz“ gebündelt.

Werden private Maßnahmen gefördert?

Neben städtischen Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch private Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel: Dach, Fassade, Fenster sowie andere abgestimmte Maßnahmen im Innen- und Außenbereich durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bezuschusst werden. Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist der vorher zwischen Eigentümer und Stadt Elze abgeschlossene Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag.

Kosten einer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme, die mit der Stadt abgestimmt sind, können auch nach dem Einkommenssteuergesetz erhöht steuerlich abgesetzt werden (passive Förderung). Hierbei ist zu beachten, dass über diese Maßnahme vor Beginn eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Elze zu treffen ist.

Die Erteilung von Aufträgen oder der Kauf von Material vor Abschluss eines Fördervertrages oder einer Steuerlichen Vereinbarung hat zur Folge, dass die Maßnahme nicht mehr bezuschusst bzw. bescheinigt werden kann.

Unabhängig davon, ob eine Maßnahme förderfähig ist oder nicht, ist für jede Maßnahme an einem Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eine sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144, 145 BauGB bei der Stadt Elze zu beantragen. Ungenehmigte Vorhaben sind rechtswidrig.

In welcher Höhe wird die Sanierung gefördert?

Die Förderung wird auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF) ermittelt. Es werden Einnahmen und Kosten des Gebäudes in die Berechnung der Förderhöhe miteinbezogen. Daraus ergibt sich die Förderhöchstgrenze aus der individuellen Maßnahme.

Andere Fördermittel Dritter sind vorrangig einzusetzen und im Einzelfall anzurechnen. Der Einsatz von Städtebaufördermitteln und Wohnraumfördermitteln für dasselbe Gebäude kommt grundsätzlich nicht in Betracht.