Lärmaktionsplan
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz sind Lärmaktionspläne von den Gemeinden für „Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen“ aufzustellen.
Durch das Elzer Stadtgebiet verläuft eine Hauptverkehrsstraße im Sinne des § 47b BlmSchG mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von ca. 8.200 Kfz/24h). Hierbei handelt es sich um die B3, die in Süd-Nord-Richtung das Gemeindegebiet durchquert. Der DTV beträgt im südlichen Abschnitt 13.500 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 1.300 Kfz/24h.
Für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig und ist somit nicht Bestandteil des städtischen Lärmaktionsplans.