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Ehrenamtskarte

Die Stadt Elze sagt "Danke"

Wofür steht der Begriff Ehrenamtskarte?

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Als Ausdruck der Wertschätzung soll an Bürgerinnen und Bürger, die sich über das normale Maß hinaus für das Gemeinwohl engagieren, die Ehrenamtskarte ausgegeben werden.

Die Karte richtet sich insbesondere an die „stillen Helferinnen und Helfer“ in Vereinen und Institutionen, die keine Gegenleistung für ihre Tätigkeit erhalten und sich in besonderem zeitlichen Umfang im sozialen, kirchlichen, kulturellen oder auch sportlichen Bereich für die Gesellschaft einsetzen.

Welche Vergünstigungen gibt es?

Die Ehrenamtskarte ermöglicht ihren Besitzerinnen und Besitzern, in ganz Niedersachsen und Bremen eine Reihe von attraktiven Ermäßigungen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veranstaltungen, ebenso wie Museen, Schwimmbänder und andere Freizeiteinrichtungen.

Als Inhaberin oder Inhaber der Ehrenamtskarte können Sie alle angebotenen Vergünstigungen in der Stadt Elze sowie in den weiteren teilnehmenden Kreisen und Städten nutzen.

Die Liste der aktuellen Vergünstigungen in Elze ist im Rathaus der Stadt Elze erhältlich oder auf dem Freiwilligenserver einsehbar. Des Weiteren können Sie sich hier einen schnellen Überblick über alle weiteren an einem Orte angebotenen Vergünstigungen verschaffen oder gezielt nach speziellen Informationen suchen.

Möchten Sie auch Kooperationspartner für die Ehrenamtskarte werden?

Wenn auch Sie der Meinung sind, dass langjähriges bürgerschaftliches Engagement einzelner Menschen besonders gewürdigt werden sollte, dann möchten wir Sie gerne als Kooperationspartner gewinnen. Ihr Angebot als Kooperationspartner stellt nicht nur einen Einsatz für das Gemeinwohl und Ihre persönliche Anerkennung für das Ehrenamt dar, sondern auch Sie profitieren mit Ihrem Unternehmen bzw. Ihre Einrichtung. Ihr Angebot gilt niedersachsenweit, Sie werben damit auch weit über unsere Landkreisgrenzen hinaus.

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns. Die Kontaktdaten finden Sie nebenstehend.

Wie kann ich eine Ehrenamtskarte bekommen?

Die Ehrenamtskarte kann bei der Stadt Elze beantragt werden. Das Formular finden Sie im nebenstehenden Infokasten.

Nachdem Sie das Formular ausgedruckt und ausgefüllt und von zwei Verantwortlichen Ihres Vereines, Ihrer Institution oder Initiative unterschreiben lassen haben, senden Sie es bitte an die Stadt Elze zurück. Die Beantragung der Karte ist kostenlos. Sie können die Karte auch für einen Dritten beantragen, der die Voraussetzungen für den Kartenbesitz erfüllt.

Zudem kann die Ehrenamtskarte ab sofort rein digital beantragt werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Registrierung der jeweiligen Organisation, des Vereins etc. im System, um das Engagement der antragsstellenden Person bestätigen zu können.

Über diesen Link kommen Sie direkt zur Registrierung Ihrer Organisation

Voraussetzungen für den Kartenbesitz

Die Ehrenamtskarte kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr
  • seit mindestens zwei Jahren
  • ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht
  • in einer Organisation
  • im Gebiet der Stadt Elze ehrenamtlich engagiert und
  • zum Stichtag 30.09. mindestens 18 Jahre alt ist.
  • Für die freiwillige Feuerwehr, Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst gilt ab sofort:
    Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit abgeschlossener Truppmannausbildung I sowie Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und im Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung können, ohne den grundsätzlich erforderlichen Nachweis über die erforderlichen Stunden (fünf Stunden pro Woche bzw. 20 Stunden pro Jahr) und die Dauer des Engagements (das Engagement muss seit mindestens zwei Jahren bestehen), die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragen.
  • Für die Juleica-Karteninhaber und -Inhaberinnen gilt ab sofort:
    Für all die, die ihren Grundkurs für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erfolgreich abgeschlossen haben, steht die Möglichkeit offen, die Niedersächsische Ehrenamtskarte zu beantragen. Das geht ganz unkompliziert mit einem kleinen Häkchen im Antragsformular und einer Kopie des Juleica-Ausweises, die dem Antrag beizufügen ist. Die zeitliche Voraussetzung für junge Juleica-Karteninhaber/innen ist auf 1 Jahr herabgesetzt worden.

Besonderheiten

Vorschlagsberechtigt sind Vertreter eingetragener Vereine, bei ehrenamtlicher Arbeit außerhalb von Vereinsstrukturen, die Person, die ehrenamtlich tätig ist oder Personen aus deren Umfeld.

Ehrenamtliche Arbeit, die außerhalb von Vereinsstrukturen erbracht wird, ist ehrenamtlicher Arbeit im Verein gleichgestellt. Voraussetzung für die Vergabe der Karten ist eine glaubhafte Versicherung, dass die Kriterien eingehalten werden.