Sprungziele
Suche
schließen

Häufig gesucht

Seiteninhalt

Rechtspflege

Rechtspflege (oder auch Rechtswesen) ist im materiellen Sinn die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (der Rechtspflege). Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.

Rechtspflege ist im weiteren Sinne die Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.

Zu den Organen der Rechtspflege zählen u.a.:

 

Zuständige Amtsgerichte

Grundsätzlich ist das ortsansässige Amtsgericht Elze für alle Zivilprozesse zuständig:

Amtsgericht Elze »

Frau Kirstin Seidel
Direktorin des Amtsgerichts

Bahnhofstraße 26
31008 Elze

05068 9301-0
05068 9301-55
Kontaktformular
Website

Mittlerweile sind jedoch einige Zuständigkeiten abgegeben worden:

Amtsgericht Hildesheim »

Insolvenzverfahren

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim

05121 968-0
05121 968-257
Kontaktformular
Website


Amtsgericht Hildesheim »

Handels- und Vereinsregister

Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim

05121 968-0
05121 968-257
Kontaktformular
Website


Amtsgericht Uelzen »

Zentrales Mahnverfahren

Rosenmauer 2
29525 Uelzen

0581 8851-1
0581 8851-28-2540
Kontaktformular
Website

Schiedsperson

Was macht eine Schiedsperson?

Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau sind ehrenamtlich tätig und ein Organ der Rechtspflege. Ihre Aufgaben liegen im Bereich der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen oder zivilrechtlichen Streitigkeiten.

Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.

In einigen Fällen kann eine Privatperson erst Klage erheben, wenn ein Schlichtungsversuch durch die Schiedsperson nicht zum Erfolg führte. So z.B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.

Auf Antrag einer der beiden Parteien kann auch in zivilrechtlichen Strei­tigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der An­spruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, ein Schlichtungsversuch vor der Schiedsperson stattfinden. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsge­richt die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell und meist auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit möglich und spart dadurch Zeit und Nerven. Er ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert". In etwa der Hälfte der Fäl­le kommt es zur Einigung.

Wenn Sie einmal Hilfe benötigen sollten, wenden Sie sich bitte an:

Frau Gaby Kutzner »

Schiedsfrau

0171 3701808
Kontaktformular

Herr Jürgen Schulte-Schüren »

stellvertretender Schiedsmann

0177/5069718
Kontaktformular


Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links:

 

Quelle: Wikipedia