Rechtspflege
Rechtspflege (oder auch Rechtswesen) ist im materiellen Sinn die Anwendung des Rechts auf den Einzelfall durch den Staat bzw. durch seine Organe (der Rechtspflege). Rechtspflege im formellen Sinn ist der Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und von weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten.
Rechtspflege ist im weiteren Sinne die Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen.
Zu den Organen der Rechtspflege zählen u.a.:
Zuständige Amtsgerichte
Grundsätzlich ist das ortsansässige Amtsgericht Elze für alle Zivilprozesse zuständig:
Amtsgericht Elze »
Frau Kirstin Seidel
Direktorin des Amtsgerichts
Bahnhofstraße 26
31008 Elze
05068 9301-0 05068 9301-55 Kontaktformular Website
Mittlerweile sind jedoch einige Zuständigkeiten abgegeben worden:
Amtsgericht Hildesheim »
Insolvenzverfahren
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
05121 968-0 05121 968-257 Kontaktformular Website
Amtsgericht Hildesheim »
Handels- und Vereinsregister
Kaiserstraße 60
31134 Hildesheim
05121 968-0 05121 968-257 Kontaktformular Website
Amtsgericht Uelzen »
Zentrales Mahnverfahren
Rosenmauer 2
29525 Uelzen
0581 8851-1 0581 8851-28-2540 Kontaktformular Website
Schiedsperson
Was macht eine Schiedsperson?
Der Schiedsmann oder die Schiedsfrau sind ehrenamtlich tätig und ein Organ der Rechtspflege. Ihre Aufgaben liegen im Bereich der Streitschlichtung in bestimmten Strafsachen oder zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Das heißt, die Schiedspersonen stellen ihre Freizeit für die Führung des Amtes der Gesellschaft praktisch unentgeltlich zur Verfügung, sodass das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt für die Bürgerin und den Bürger äußerst kostengünstig durchgeführt werden kann.
In einigen Fällen kann eine Privatperson erst Klage erheben, wenn ein Schlichtungsversuch durch die Schiedsperson nicht zum Erfolg führte. So z.B. bei Beleidigung, Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung oder Verletzung des Briefgeheimnisses.
Auf Antrag einer der beiden Parteien kann auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche, das heißt, wenn der Anspruch auf Zahlung von Geld gerichtet ist oder wenn sein Gegenstand in Geld geschätzt werden kann, ein Schlichtungsversuch vor der Schiedsperson stattfinden. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Ein Schlichtungsversuch bei der Schiedsperson ist schnell und meist auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit möglich und spart dadurch Zeit und Nerven. Er ist kostengünstig und führt mit großer Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Frieden von Dauer ist, da keine Partei "gewinnt" oder "verliert". In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung.
Wenn Sie einmal Hilfe benötigen sollten, wenden Sie sich bitte an:
Frau Gaby Kutzner »
Schiedsfrau
0171 3701808 Kontaktformular
Herr Jürgen Schulte-Schüren »
stellvertretender Schiedsmann
0177 5069718 Kontaktformular
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter folgenden Links: