Staffelung der Elternbeiträge für Kindertagesstätten
KiTa-Elternbeitrag Stufe 1
|
|
anzurechnendes Einkommen über 4.090 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
179,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
214,80 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
223,80 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
243,00 € |
ganztags |
268,50 € |
nachmittags |
134,30 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 2
|
|
anzurechnendes Einkommen 3.579 bis 4.090 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
159,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
190,80 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
198,80 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
216,00 € |
ganztags |
238,50 € |
nachmittags |
119,30 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 3
|
|
anzurechnendes Einkommen 3.068 bis 3.578 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
138,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
165,60 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
172,50 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
187,00 € |
ganztags |
207,00 € |
nachmittags |
103,50 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 4
|
|
anzurechnendes Einkommen 2.557 bis 3.067 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
118,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
141,60 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
147,50 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
160,00 € |
ganztags |
177,00 € |
nachmittags |
88,50 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 5
|
|
anzurechnendes Einkommen 2.046 bis 2.556 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
97,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
116,40 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
121,30 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
132,00 € |
ganztags |
145,50 € |
nachmittags |
72,80 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 6
|
|
anzurechnendes Einkommen 1.534 bis 2.045 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
82,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
98,40 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
102,50 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
112,00 € |
ganztags |
123,00 € |
nachmittags |
61,50 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 7
|
|
anzurechnendes Einkommen 1.023 bis 1.533 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
67,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
80,40 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
83,80 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
91,00 € |
ganztags |
100,50 € |
nachmittags |
50,30 € |
KiTa-Elternbeitrag Stufe 8
|
|
anzurechnendes Einkommen bis 1.022 € |
Elternbeitrag pro Monat |
Betreuungszeit 4 Stunden |
51,00 € |
Betreuungszeit 5,5 Stunden |
61,20 € |
Betreuungszeit 6 Stunden |
63,80 € |
Betreuungszeit 6,5 Stunden |
70,00 € |
ganztags |
76,50 € |
nachmittags |
38,50 € |
Formulare für Kindertagesstätten
-
Anmeldung zur KinderbetreuungPDF, 561 kB
-
Nachweis zum Bedarf einer Ganztagsbetreuung in der KindertageseinrichtungPDF, 37 kB
-
Bescheinigung des Arbeitgebers (Anlage zur Anmeldung)PDF, 62 kB
-
Berechnungsbogen zur Selbsteinstufung mit ErläuterungenPDF, 161 kB
-
Übersicht der ElternbeiträgePDF, 31 kB
-
Selbsteinstufung AWO KindergartenPDF, 23 kB
-
Selbsteinstufung CJD KindergartenPDF, 19 kB
-
Selbsteinstufung DRK KindergartenPDF, 24 kB
-
Selbsteinstufung Peter und Paul KindergartenPDF, 23 kB
-
Selbsteinstufung Kindergarten SorsumPDF, 58 kB
-
Sepa-Lastschriftmandat für KindergartengebührenPDF, 35 kB
-
Antrag auf Übernahme der ElternbeiträgePDF, 130 kB
-
An- und Abmeldebogen KindergartenbusPDF, 90 kB
-
An- und Abmeldung zum MittagessenPDF, 277 kB
Seit 1996 besteht in Deutschland der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dies gilt für jedes Kind im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt und bezieht sich in der Regel auf eine vierstündige Betreuung am Vormittag. Diesem Anspruch kommt die Stadt Elze mit einer 100%-tigen Versorgung nach.
Ergänzt wird die Kindergartenbetreuung durch das Angebot in einer Kinderkrippe für Kinder in der Altersgruppe bis zum 3. Lebensjahr bzw. Aufnahme in einen Kindergarten. Kinder im Grundschulalter haben zudem die Möglichkeit nach der Schule von 13 bis 17 Uhr und in den Ferien von 8 bis 16 Uhr in einer Hort-Gruppe betreut zu werden. Die Hortbetreuung wird ergänzt durch den Ganztagsschulbetrieb in den beiden Grundschulen, die montags bis donnerstags eine Nachmittagsschule vom allgemeinen Unterrichtsschluss bis 15:30 Uhr anbieten.
Das Angebot der einzelnen Einrichtungen ist breit gefächert und wird in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen und den Eltern entwickelt.
Die Höhe der zu entrichtenden Benutzungsentgelte ist für alle einheitlich festgelegt. Die Betreuung im Kindergarten ist für die Kinder kostenfrei. Für die Tagespflege und die Kinderkrippen ist ein gestaffeltes Entgelt zu entrichten, während für die Hortbetreuung ein pauschales Entgelt festgelegt wurde. Für Geschwisterkinder, die gleichzeitig beitragspflichtig betreut werden, ermäßigt sich das Entgelt für das 2. Kind um 50 % und ab dem 3. Kind wird kein Entgelt mehr erhoben.
Für Vorschulkinder besteht eine Kooperation zwischen den Kindergärten und den Grundschulen, welche den Kindern einen besseren Übergang in die Schule ermöglichen soll.
Über die Kriterien für die Anmeldung Ihres Kindes können Sie sich in den Kindertagestätten informieren. Die Anmeldung selbst richten Sie bitte mit dem vorgesehenen Formular an das Familien- und Kinderservicebüro der Stadt Elze.