Sprungziele
Suche
schließen
Seiteninhalt

Kommunalwahl am 13.09.2026

Die Kommunalwahl am Sonntag, den 13.09.2026 stellt einen wichtigen Moment der demokratischen Mitbestimmung auf lokaler Ebene dar. An diesem Tag sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen zu entscheiden – von Gemeinderäten über Kreistage bis hin zu Stadt- und Ortsräten. In vielen Kommunen finden auch die Direktwahlen zur Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten statt.

In Elze erfolgt die Stimmabgabe für

  • den Stadtrat
  • die Bürgermeisterin/den Bürgermeister (Direktwahl)
  • den Kreistag des Landkreises Hildesheim
  • die Landrätin/den Landrat des Landkreises Hildesheim (Direktwahl)

Die Direktwahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Landrätin/des Landrätes werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat oder als Bewerberin oder Bewerber des einzigen zugelassenen Wahlvorschlags mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen hat.

Hat niemand die erforderliche Stimmenzahl erhalten, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, findet diese am Sonntag, den 27.09.2026 statt.

Der Kommunalwahl kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die Möglichkeit bietet, die Zukunft der eigenen Kommune aktiv mitzugestalten und demokratische Verantwortung wahrzunehmen.

Nutzen Sie also diese Chance und geben Ihre Stimme ab!


Bekanntmachung der Wahlleitung der Stadt Elze

Für die Gemeinderatswahl und die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters am 13. September 2026 wird gemäß § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung Folgendes bekannt gegeben:


Am Montag, den 14.09.2026, um 18.00 Uhr,

findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Elze, Hauptstraße 61,

eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung:

  1. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl 2026
  2. Feststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters 2026.

Jeder hat Zutritt zu der Sitzung.

Elze, den 04.09.2026


gez. Schurmann
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung zur Gemeindewahl

  1. Am 13.09.2026 finden in der Stadt Elze die

    Kommunalwahlen
    (Landratswahl, die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters, die Kreistagswahl und die Gemeinderatswahl) statt.

    Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr.

    Sollte bei der Landratswahl und/oder bei der Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters kein Bewerber mehr als die Hälflte der gültigen Stimmen erhalten, findet am 27.09.2026 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr eine Stichwahl statt.

  2. Die Stadt Elze ist in folgende 16 Wahlbezirke eingeteilt:

    Nr.
    Ort
    Wahlraum
    1 Elze
    Hotel Papenhof, Papendahlweg 14
    2 Elze
    Kindergarten Bahnhofstraße, Bahnhofstr. 12
    3 Elze
    Ev. Gemeindehaus, Kirchplatz 1
    4 Elze
    Kindergarten des DRK, Heilswannenweg 22
    5 Elze
    Bürgertreff, Sedanstr. 14
    6 Elze
    Schützenhaus, Alte Hannoversche Str. 50
    7 Elze
    Versicherungsagentur Elze, Schillerstr. 3
    8 Esbeck
    Dorfgemeinschaftshaus, Geseniusstr. 2
    9 Mehle
    Mehrzweckhalle Mehle, Grabenweg 10
    10 Mehle
    Grundschule Mehle, Schulstr. 1
    11
    Sehlde
    Dorfgemeinschaftsraum, Wellbornstr. 19
    12
    Sorsum
    Kindergarten Sorsum (Raum links), Wittenburger Str. 28
    13 Wittenburg
    Kindergarten Sorsum (Raum rechts), Wittenburger Str. 28
    14 Wülfingen Mehrzweckhalle Wülfingen, Im Kampe 22
    B1
    Briefwahl 1
    Astrid-Lindgren-Schule Elze (Aula), Heilswannenweg 24
    B2 Briefwahl 2 Astrid-Lindgren-Schule Elze (Mensa) Heilswannenweg 24
    In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 21.08.2026 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

  3. Jede wählende Person hat für jede Wahl der Abgeordneten (Kreistags- und Gemeinderatswahl), für die sie wahlberechtigt ist, drei Stimmen und für jede Direktwahl (Landratswahl und Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters) eine Stimme.

  4. Die Stimmzettel werden amtlich hergestellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl der Abgeordneten die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge. Die Stimmzettel für die Direktwahlen enthalten die zugelassenen Wahlvorschläge.

  5. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie
    1. bei der Wahl der Abgeordneten (Kreistagswahl und Gemeinderatswahl), durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann für jede Wahl bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

      1. eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
      2. eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
      3. Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen,
      4. Bewerberinnen und Bewerbern derselben Liste oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
      5. Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.

        Es dürfen jeweils nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!
    2. bei den Direktwahlen, durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wer oder wem ihre Stimme gelten soll.

      Es darf jeweils nur eine Stimme auf dem Stimmzettel abgegeben werden, sonst ist der Stimmzettel ungültig!
  6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstandes auszuweisen.

  7. Die wählende Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann ihre Stimmen nur in dem für sie zuständigen Wahlraum abgeben. Wahlscheininhaberinnen und Wahlscheininhaber können an der Wahl nur durch Briefwahl teilnehmen.

  8. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

    a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihre Stimmzettel.
    b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c) Sie unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“.
    d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
    e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
    f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort
    eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden.

    Auch für die gleichzeitig stattfindenden Wahlen benutzt die wählende Person nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag!

    Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Informationsblatt zum Wahlschein zu entnehmen.

  9. Erhält bei der Direktwahl des Landrates bzw. der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von mehreren Bewerberinnen oder Bewerbern keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zu der/den jeweiligen Direktwahl/en eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Die möglicherweise durchzuführende/n Stichwahl/en finden am 27.09.2026, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Jede Wählerin/Jeder Wähler hat eine Stimme für jede möglicherweise im Wahlgebiet notwendig werdende Stichwahl.

  10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  11. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben und eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertreterin oder einen Vertreter anstelle der wahlberechtigten Person ist unzulässig.

Elze, den 07.09.2026

Der Bürgermeister

gez. Wolfgang Schurmann

Bekanntmachung über das Recht zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie ggf. durchzuführende Stichwahlen am 27.09.2026

  1. Wahlberechtigte haben gemäß § 18 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) das Recht, die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer im Wählerverzeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten zu überprüfen. Dazu können die Wahlberechtigten in der jeweiligen Wohnsitzgemeinde das Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirkes vom 24.08.2026 bis 28.08.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung einsehen, und zwar an folgenden barrierefrei zugänglichen Stellen: Rathaus der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze Zimmer 37.

  2. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21.08.2026 eine Wahlbenachrichtigung. Diese Wahlbenachrichtigung soll bei der Stimmabgabe oder der Beantragung eines Wahlscheines vorgelegt werden. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, kann sein Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in Anspruch nehmen und ggf. die Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.

  3. Anträge auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses können bis zum 27.08.2026 von jeder/jedem Wahlberechtigten oder einer von ihr/ihm beauftragten Person bei der örtlichen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung schriftlich gestellt oder zur Niederschrift gegeben werden. Dabei sind die erforderlichen Beweismittel beizubringen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

  4. Eine wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein.

  5. Eine wahlberechtigte Person, die nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
    1. wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder
    2. wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist für die Berichtigung entstanden ist.
  6. Der Wahlschein wird von der in Ziffer 1 genannten Gemeinde/Stadt erteilt, in deren Wählerverzeichnis die wahlberechtigte Person eingetragen ist oder hätte eingetragen werden müssen.

  7. Wahlscheine können bis zum 11.09.2026, 13:00 Uhr, schriftlich oder mündlich beantragt werden. Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form Genüge getan. Telefonische und mit SMS-Kurznachrichten versendete Anträge sind unzulässig. In bestimmten Ausnahmefällen (siehe Nr. 5) kann ein Wahlscheinnoch bis zum 13.09.2026, 15:00 Uhr, bei der örtlich zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungbeantragt werden. Dies gilt auch, wenn die wahlberechtigte Person schriftlich erklärt, dass sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

    Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt, muss seine Berechtigung durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Bewerberinnen, Bewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nur für nahe Familienangehörige einen Antrag stellen.

    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeinde/Stadt vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangenhat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

  8. Verlorene Wahlscheine oder Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (12.09.2026), ein neuer Wahlschein erteilt werden.

  9. Wahlberechtigte mit Wahlschein können bei verbundenen Wahlen nur durch Briefwahl wählen. Die wählende Person hat der Gemeindewahlleitung der Gemeinde/Stadt, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag
    1. den Wahlschein,
    2. den/die Stimmzettel in einem besonderen Umschlag
    so rechtzeitig zuzuleiten, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr dort eingeht. Der Wahlbrief kann auch in der Dienststelle der zuständigen Wahlleitung abgegeben werden. Nähere Hinweise darüber, wie die wählende Person die Briefwahl auszuüben hat, sind auf dem Wahlschein angegeben.

Elze, den 24.07.2026

Stadt Elze
i.A. Fromme

Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge zur Gemeindewahl im Stadtgebiet Elze am 13. September 2026

Nach § 28 Absatz 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes in Verbindung mit § 38 Absatz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung werden die zur Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters und Gemeindewahl am 13. September 2026 im Stadtgebiet der Stadt Elze zugelassen Wahlvorschläge und die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber öffentlich bekanntgegeben.

Die Zulassung erfolgte am Dienstag den 21. Juli 2026 durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Elze.

a) Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters

123

Einzelwahlvorschlag
Bosk
Andreas Bosk

Einzelwahlvorschlag
Sander
Hanna Sander

Einzelwahlvorschlag
Thormann
Dennis Thormann

Geburtsjahr: 1977
Unternehmer
Elze

Geburtsjahr: 1987
städtische Oberrätin
Elze

Geburtsjahr: 1990
Kanalinspekteur
Elze

b) Gemeindewahl (Wahl des Gemeinderats der Stadt Elze)

(1) Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
1
Jäkel, Reiner
Pensionär
*1958
2
Wehr, Annika
Rektorin *1987
3
Gatz, Siegfried
Rentner
*1953
4
Thiesemann, Diane
Senior Projektmanagerin
*1985
5
Dittmann, Nils
Niederlassungsleiter Personalvermittlung
*1995
6
Borchardt, Carina
Kindertagespflegeperson
*1989
7
Knop, Lars
Qualitätsmanager Prüfmittelverwaltung
*1977
8
Cankur, Ergün
Betriebsratsvorsitzender
*1979
9
Reissig, Stefan
Fachwirt f. Versicherungen und Finanzen
*1979
10
Bruns, Corvin
Selbstständig
*1985
11
Wienholt, Reiner
Rentner
*1960
12 Boy, Bernd
Natur- und Landschaftspfleger *1967
13 Othmer, Hartwig
Richter am Bundessozialgericht *1963




(2) Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
1
Hilbert, Niklas
Agrarwissenschaftler (M.Sc.)
*1997
2
Trojak, Nina
Projektmanagerin
*1983
3
Koch, Marvin
Geschäftsführer
*1995
4
Schenk, Sebastian
Kaufm. Angestellter
*1979
5
Walla, Fabian
Projektmanager *1995
6
Tensfeld, Thomas Selbstständig
*1973
7 Kurrat, Christoph-Alexander
Landwirt *1991
8 Wille, Albert
Kaufmann *1967




(3) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

1
Thiesemann, Andreas
Lehrer
*1982
2
Lassan, Nico
Küster
*1996
3
Mahmoud, Asaad
Student
*2001
4
Argow, Henning Restaurator (FH)
*1979




(4) Alternative für Deutschland Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
1 Schulze, Thomas
Service-Techniker
*1966
2 Baustian, Thorsten
Produktionsmitarbeiter *1984
3 Gutsche, Klaus-Dieter
Bäcker *1955
4 Bernecker, Tobias
Fachlagerist *1976




(6) Die Unabhängigen in Elze
1 Bantelmann, Ulrich
Rechtsanwalt *1961
2 Wucherpfennig, Melissa
Sozialversicherungsfachangestellte *1999
3 Krystofiak, Silvan
Angestellter *2000
4 Wucherpfennig, Anja
Rechtsanwaltsfachangestellte *1977
5 Ahrens, Andreas
Fahrlehrer *1981




(14) Einzelwahlvorschlag Rotter
1 Rotter, Eckhard
Selbstständig *1955




(18) Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)

1
Rathmer, Joachim
Selbstständiger Kaufmann
*1964
2
Pflock-Klatte, Esther
Krankenschwester und Erzieherin
*1964
3
Röver, Michael
Diplomkaufmann
*1964
4
Körbes-Scherer, Katharina
Rechtsanwältin
*1966
5
Haupt, Holger
Selbstständig
*1962
6 Janke, Klaus
Selbstständig
*1954




(19) Piratenpartei Niedersachsen (PIRATEN)

1
Höfer, Phil
Softwareentwickler
*1995
2
Höfer, Kim
Internationales Informationsmanagerin BA
*2000
3 Nicolaus, Thorsten
Diplomingenieur *1958




Elze, den 22. Juli 2026

Gemeindewahlleitung
In Vertretung

gez. Jürgens
(Jürgens)

Bekanntmachung der Wahlleitung der Stadt Elze

Für die Gemeindewahl am 13. September 2026 wird gemäß § 9 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung Folgendes bekannt gegeben:


Am Dienstag, den 21. Juli 2026, um 18.00 Uhr,

findet im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Elze, Hauptstraße 61,

eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses statt.

Tagesordnung:

Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlvorschläge für

  1. die Gemeindewahl und
  2. die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Bürgermeisters.


Jedermann hat Zutritt zu der Sitzung.

Elze, den 07.07.2026


gez. Schurmann
Gemeindewahlleiter

Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Stadt Elze

Für die Gemeindewahl am 13. September 2026 wird Folgendes bekannt gegeben:

1. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann, Hauptstr. 61, 31008 Elze
Stv. Gemeindewahlleiterinnen: Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beate Freimann und Stadtamtsrätin Sonja Jürgens, Hauptstr. 61, 31008 Elze

2. Zahl der Vertreter

Der Rat der Stadt Elze wird aus 22 Ratsmitgliedern gebildet. Die Höchstzahl der Wahlbewerber je Wahlvorschlag beträgt 27.

3. Wahlgebiet und Wahlbereiche

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze und bildet einen Wahlbereich.

4. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss von mindestens 20 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereiches unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG). Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien oder Wählergruppen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20.07.2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen.

5. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15.06.2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

6. Wahlausschuss

Für die Gemeindewahl am 13.09.2026 wird gemäß § 8 Abs. 4 der Nieders. Kommunalwahlordnung die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt gegeben:

Vorsitzender  Stellvertr. Vorsitzende
Wolfgang Schurmann Beate Freimann
Beisitzerinnen und Beisitzer Stv. Beisitzerinnen und stv. Beisitzer
Veronika Büschgens  Brigitte Lenz
Petra Brauer-Schlacht  Renate Hilgendorf-Warnecke
Dr. Renate Müller-Bartels  Manfred Kehr
Reinhard Funda  Hanno Rau
Gerd Schünemann  Peter Katz
Uwe Füllberg  Friedrike Schenk


Elze, den 09. April 2026

gez. Wolfgang Schurmann

Wahlleitung

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie für eine eventuell notwendige Stichwahl am 27.09.2026

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Sie sind interessiert, die Stadt Elze als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen? Dann nehmen Sie mit Andreas Fromme vom Wahlamt der Stadt Elze unter der Telefonnummer 05068 464-13 Kontakt auf. Oder senden Sie eine Mail an wahl@elze.de.

Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Ihr Interesse, uns zu unterstützen.

Neufassung der Bekanntmachung der Wahlleitung für die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters (Direktwahl) der Stadt Elze am 13. September 2026

1. Wahltag

Der Rat der Stadt Elze hat die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters für den 13.09.2026 bestimmt.

2. Stichwahl

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 27.09.2026 statt.

3. Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze.

4. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-0

stv. Gemeindewahlleiterinnen: Beate Freimann und Sonja Jürgens
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-20 und 464-12

5. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45d Abs. 3 Nieders. Kommunal-wahlgesetz (NKWG) von mindestens 72 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein. Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 45d NKWG und § 32 Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 06. Juli 2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen (§ 21 Abs. 2 i.V.m §§ 45a NKWG).

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten (§ 22 Abs. 1 i.V.m §§ 45a NKWG).


Elze, den 07.05.2026

gez. Schurmann
Wahlleitung

Bekanntmachung der Wahlleitung für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters (Direktwahl) der Stadt Elze am 13. September 2026 (Geänderte Fassung vom 26.05.2020)

1. Wahltag

Der Rat der Stadt Elze hat die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters für den 13.09.2026 bestimmt.

2. Stichwahl

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 27.09.2026 statt.

3. Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze.

4. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-0

stv. Gemeindewahlleiter Andreas Fromme
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-13

5. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45d Abs. 3 Nieders. Kommunal-wahlgesetz (NKWG) von mindestens 72 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein. Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 45d NKWG und § 32 Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. Juli 2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen (§ 21 Abs. 2 i.V.m §§ 45a NKWG).

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten (§ 22 Abs. 1 i.V.m §§ 45a NKWG).


Elze, den 14.08.2025

gez. Schurmann
Wahlleitung