Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Südlich der Straße Am Steinbruch", Elze
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 05.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ in Elze gemäß § 2 (1) BauGB und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 (1) BauGB im Rahmen einer Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ in Elze befindet sich im Norden, südwestlich der Straßenecke „Am Steinbruch“ und „Am Sonnenberg“ und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll der Bau einer Kindertagesstätte für den entsprechenden Bedarf im Norden Elzes vorbereitet werden. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt 0,4144 Hektar.
Innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sind Kindertagesstätten laut Baunutzungsverordnung allgemein zulässig, so dass die Planung für eine solche Einrichtung mit der Flächennutzungsplanung vereinbar ist.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ nebst Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 (1) BauGB in der Zeit
vom 24.09.2025 bis einschließlich 23.10.2025
auf der Internetseite der Stadt Elze (https://www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung) zur Einsicht bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
öffentlich aus.
Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.
gez. Schurmann
Bürgermeister