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Kommunalwahl am 13.09.2026

Die Kommunalwahl am Sonntag, den 13.09.2026 stellt einen wichtigen Moment der demokratischen Mitbestimmung auf lokaler Ebene dar. An diesem Tag sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, über die Zusammensetzung ihrer kommunalen Vertretungen zu entscheiden – von Gemeinderäten über Kreistage bis hin zu Stadt- und Ortsräten. In vielen Kommunen finden auch die Direktwahlen zur Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten statt.

In Elze erfolgt die Stimmabgabe für

  • den Stadtrat
  • die Bürgermeisterin/den Bürgermeister (Direktwahl)
  • den Kreistag des Landkreises Hildesheim
  • die Landrätin/den Landrat des Landkreises Hildesheim (Direktwahl)

Die Direktwahlen der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sowie der Landrätin/des Landrätes werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat oder als Bewerberin oder Bewerber des einzigen zugelassenen Wahlvorschlags mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen hat.

Hat niemand die erforderliche Stimmenzahl erhalten, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, wer an der Stichwahl teilnimmt. Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, findet diese am Sonntag, den 27.09.2026 statt.

Der Kommunalwahl kommt eine besondere Bedeutung zu, da sie die Möglichkeit bietet, die Zukunft der eigenen Kommune aktiv mitzugestalten und demokratische Verantwortung wahrzunehmen.

Nutzen Sie also diese Chance und geben Ihre Stimme ab!


Wahlbekanntmachung der Wahlleitung der Stadt Elze

Für die Gemeindewahl am 13. September 2026 wird Folgendes bekannt gegeben:

1. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann, Hauptstr. 61, 31008 Elze
Stv. Gemeindewahlleiterinnen: Allg. Vertreterin des Bürgermeisters Beate Freimann und Stadtamtsrätin Sonja Jürgens, Hauptstr. 61, 31008 Elze

2. Zahl der Vertreter

Der Rat der Stadt Elze wird aus 22 Ratsmitgliedern gebildet. Die Höchstzahl der Wahlbewerber je Wahlvorschlag beträgt 27.

3. Wahlgebiet und Wahlbereiche

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze und bildet einen Wahlbereich.

4. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Gemeindewahl muss von mindestens 20 Wahlberechtigten des zuständigen Wahlbereiches unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 NKWG). Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien oder Wählergruppen:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20.07.2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen.

5. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15.06.2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

6. Wahlausschuss

Für die Gemeindewahl am 13.09.2026 wird gemäß § 8 Abs. 4 der Nieders. Kommunalwahlordnung die Zusammensetzung des Wahlausschusses bekannt gegeben:

Vorsitzender  Stellvertr. Vorsitzende
Wolfgang Schurmann Beate Freimann
Beisitzerinnen und Beisitzer Stv. Beisitzerinnen und stv. Beisitzer
Veronika Büschgens  Brigitte Lenz
Petra Brauer-Schlacht  Renate Hilgendorf-Warnecke
Dr. Renate Müller-Bartels  Manfred Kehr
Reinhard Funda  Hanno Rau
Gerd Schünemann  Peter Katz
Uwe Füllberg  Friedrike Schenk


Elze, den 09. April 2026

gez. Wolfgang Schurmann

Wahlleitung

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 13.09.2026 sowie für eine eventuell notwendige Stichwahl am 27.09.2026

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Sie sind interessiert, die Stadt Elze als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen? Dann nehmen Sie mit Andreas Fromme vom Wahlamt der Stadt Elze unter der Telefonnummer 05068 464-13 Kontakt auf. Oder senden Sie eine Mail an wahl@elze.de.

Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und Ihr Interesse, uns zu unterstützen.

Neufassung der Bekanntmachung der Wahlleitung für die Wahl einer Bürgermeisterin / eines Bürgermeisters (Direktwahl) der Stadt Elze am 13. September 2026

1. Wahltag

Der Rat der Stadt Elze hat die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters für den 13.09.2026 bestimmt.

2. Stichwahl

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 27.09.2026 statt.

3. Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze.

4. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-0

stv. Gemeindewahlleiterinnen: Beate Freimann und Sonja Jürgens
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-20 und 464-12

5. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45d Abs. 3 Nieders. Kommunal-wahlgesetz (NKWG) von mindestens 72 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein. Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 45d NKWG und § 32 Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 06. Juli 2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen (§ 21 Abs. 2 i.V.m §§ 45a NKWG).

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten (§ 22 Abs. 1 i.V.m §§ 45a NKWG).


Elze, den 07.05.2026

gez. Schurmann
Wahlleitung

Bekanntmachung der Wahlleitung für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters (Direktwahl) der Stadt Elze am 13. September 2026 (Geänderte Fassung vom 26.05.2020)

1. Wahltag

Der Rat der Stadt Elze hat die Direktwahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters für den 13.09.2026 bestimmt.

2. Stichwahl

Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 27.09.2026 statt.

3. Wahlgebiet

Das Wahlgebiet ist das Gebiet der Stadt Elze.

4. Wahlleitung

Gemeindewahlleiter: Bürgermeister Wolfgang Schurmann
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-0

stv. Gemeindewahlleiter Andreas Fromme
Hauptstr. 61, 31008 Elze, Tel. 05068 464-13

5. Wahlvorschläge

Es wird zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Jeder Wahlvorschlag für die Bürgermeisterwahl muss gem. § 45d Abs. 3 Nieders. Kommunal-wahlgesetz (NKWG) von mindestens 72 Wahlberechtigten des Wahlgebietes unterzeichnet sein. Ausgenommen davon sind nachfolgend aufgeführte Parteien, Wählergruppen oder Einzelkandidaten:

Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Alternative für Deutschland (AfD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Die Linke (Die Linke)
Unabhängige Wählergruppe Elze (UWE)
Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)

Wahlvorschläge müssen nach Inhalt und Form den Bestimmungen des § 45d NKWG und § 32 Nieders. Kommunalwahlordnung (NKWO) entsprechen.

Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 20. Juli 2026 - 18.00 Uhr - bei der Wahlleitung einzureichen (§ 21 Abs. 2 i.V.m §§ 45a NKWG).

6. Wahlanzeige

Die unter § 22 Abs. 1 NKWG fallenden Parteien werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen. Die Wahlanzeige ist bis zum 15. Juni 2026 beim Nieders. Landeswahlleiter, Lavesallee 6, 30169 Hannover einzureichen. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten (§ 22 Abs. 1 i.V.m §§ 45a NKWG).


Elze, den 14.08.2025

gez. Schurmann
Wahlleitung