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Bürgerservice

Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) entwickelt. Hier werden Ihnen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wertvolle Informationen, Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner in den Behörden bereitgestellt.

Dieser Bereich enthält zu einem Großteil Dienstleistungen, für die Sie einen Ansprechpartner bei der Stadt Elze oder dem Landkreis Hildesheim haben.

Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung hier nicht finden, nutzen Sie bitte direkt den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen.


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Verkauf des Kraftfahrzeuges melden

Nr. 99036008014003

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).

Erforderliche Unterlagen

Die Mitteilung muss das Kennzeichen des Fahrzeugs, Namen, Vornamen und vollständige Anschrift des Erwerbers sowie dessen Bestätigung, dass die Zulassungsbescheinigung übergeben wurde, enthalten.

Ansprechpunkt

Bei allen Belangen, die mit Kraftfahrzeugen und/oder der Fahrerlaubnis in Zusammenhang stehen, wenden Sie sich bitte an das

Straßenverkehrsamt des Landkreises Hildesheim
Bavenstedter Str. 50
31135 Hildesheim

Telefon: 05121 309-4044
e-Mail: zulassungsstelle@landkreishildesheim.de

Auf der Internetseite des Landkreises Hildesheim können Sie sich die direkten Zuständigkeiten zu dieser Dienstleistung anzeigen lassen.

Frist

Die Veräußerung eines Fahrzeuges muss unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich angezeigt werden.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Rechtsbehelf

Als Rechtsmittel ist in der Regel die Erhebung einer Klage vorgesehen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.02.2021
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal