Sprungziele
Suche
schließen
Seiteninhalt

Bürgerservice

Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) entwickelt. Hier werden Ihnen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wertvolle Informationen, Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner in den Behörden bereitgestellt.

Dieser Bereich enthält zu einem Großteil Dienstleistungen, für die Sie einen Ansprechpartner bei der Stadt Elze oder dem Landkreis Hildesheim haben.

Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung hier nicht finden, nutzen Sie bitte direkt den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen.


A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme

Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.

Voraussetzungen

  • Standplatzgenehmigung

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Kommunale Satzung

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

nicht angegeben