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Standplatzgenehmigung
Nr. 99050054006000Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
Zuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Reisegewerbekarte , sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis , wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Frist
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Formulare
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Marktsatzung der Gemeinde
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal