Sprungziele
Suche
schließen
Seiteninhalt

Bürgerservice

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Standplatzgenehmigung für Volksfeste beantragen

Nr. 99050054006001

Wenn Sie auf einem Volksfest oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
  • Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
  • Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.

Frist

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:

methodische Freigabe durch die FIM-Landesredaktion Niedersachsen nach LeiKa-Import

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal