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Standplatzgenehmigung für Volksfeste beantragen
Nr. 99050054006001Wenn Sie auf einem Volksfest oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Voraussetzungen
- Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
- Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
- Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.
Frist
Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Volksfestes.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 28.05.2026
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
methodische Freigabe durch die FIM-Landesredaktion Niedersachsen nach LeiKa-Import
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal