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Bürgerservice

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Standplatzgenehmigung für Jahrmärkte beantragen

Nr. 99050054006002

Teaser

Sie möchten auf einem Jahrmarkt einen Stand betreiben? Hier erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Wenn Sie auf einem Jahrmarkt oder einer ähnlichen Veranstaltung einen Stand betreiben möchten, benötigen Sie in der Regel eine Standplatzgenehmigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie bewerben sich innerhalb der Bewerbungsfrist um einen Standplatz.
  • Sie erfüllen die jeweiligen Teilnahmebedingungen.
  • Es ist ein Standplatz verfügbar oder Sie werden im Auswahlverfahren ausgewählt.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie einreichen müssen, richtet sich nach den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Genehmigung schriftlich oder gegebenenfalls auch online bei der zuständigen Stelle einreichen.

Frist

Stellen Sie den Antrag rechtzeitig vor Beginn des Jahrmarktes.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

methodische Freigabe durch die FIM-Landesredaktion Niedersachsen nach LeiKa-Import

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal