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Störung der Straßenbeleuchtung: Meldung
Nr. 99108020224000Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Fachliche Freigabe
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal