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Bürgerservice

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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Nr. 99107008070000

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, sobald keine Wohnung mehr innegehabt wird. Das gilt auch, wenn Sie als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben. Oder Sie ziehen in eine Wohnung ein, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Frist

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:

  • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben
  • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden
  • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen

Formulare

Online-Dienste

Online-Formulare, mit denen Sie Ihre An- und Abmeldungen oder Veränderungsmeldungen an den Beitragsservice des ARD ZDF Deutschlandradio melden können, finden Sie unter "Anträge/Formulare".

Hinweise (Besonderheiten)

Rechtsgrundlage(n)

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.03.0026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion