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Namensrecht ab 01.05.2025 - Informationsbroschüre

Zum 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Mit dieser Reform werden umfassende neue Möglichkeiten zur Namensführung für Ehegatten, Lebenspartner*innen, Kinder und zur Namensänderung eingeführt.

Die Änderungen zielen darauf ab, den vielfältigen Lebensrealitäten von Familien gerecht zu werden und mehr Flexibilität bei der Namenswahl zu ermöglichen.

Antworten auf Ihre Fragen zum Namensrecht ab dem 01. Mai 2025 erhalten Sie in der Infobroschüre des Bundesministerium der Justiz.