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Bürgerservice

Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) entwickelt. Hier werden Ihnen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wertvolle Informationen, Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner in den Behörden bereitgestellt.

Dieser Bereich enthält zu einem Großteil Dienstleistungen, für die Sie einen Ansprechpartner bei der Stadt Elze oder dem Landkreis Hildesheim haben.

Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung hier nicht finden, nutzen Sie bitte direkt den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen.


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Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

Nr. 99115004001005

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
    • der Speicherung sowie
    • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

  • die Arten der übermittelten Daten
  • als auch ihre Empfänger erhalten.

Voraussetzungen

  • formloser Antrag

Verfahrensablauf

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser Antrag

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Frist

Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.11.2015
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal