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Bürgerservice

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Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

Nr. 99060003018000

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

Voraussetzungen

ausgeblendet

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Verfahrensablauf

ausgeblendet

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

nicht angegeben

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.11.2008
Fachlich freigegeben durch:

Validierung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal