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Bürgerservice

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Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig

Nr. 99008004180001

Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.

Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.

Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.

Ansprechpunkt

An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Formulare

nicht angegeben

Onlinedienste

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.03.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal