Elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung erstmalig
Nr. 99008004180001Wenn Sie Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion abholen, können Sie schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises wünschen.
Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Sie können Ihre Entscheidung während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit wieder ändern.
Ansprechpunkt
An Ihre Personalausweisbehörde (örtliches Bürgeramt)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es gibt keine Frist.
Formulare
nicht angegeben
Onlinedienste
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport