Sprungziele
Suche
schließen
Seiteninhalt

Bürgerservice

Das Land Niedersachsen hat in Zusammenarbeit mit den Kommunen und Landkreisen den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen (BUS) entwickelt. Hier werden Ihnen für eine Vielzahl von Dienstleistungen wertvolle Informationen, Formulare sowie die zuständigen Ansprechpartner in den Behörden bereitgestellt.

Dieser Bereich enthält zu einem Großteil Dienstleistungen, für die Sie einen Ansprechpartner bei der Stadt Elze oder dem Landkreis Hildesheim haben.

Sollten Sie die von Ihnen gesuchte Dienstleistung hier nicht finden, nutzen Sie bitte direkt den Bürger- und Unternehmensservice Niedersachsen.


A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Bestattungsplatz: Genehmigung - zum Anlegen/Erweitern

Nr. 99101009006000

Die Anlage und die Erweiterung eines Bestattungsplatzes sowie die Wiederbelegung eines geschlossenen Bestattungsplatzes ist den Friedhofsträgern vorbehalten.

Durch die Träger können (private) Dritte mit der Durchführung der Errichtung und des Betriebs des Friedhofs beauftragt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Kirche, der Kirchengemeinde und dem Kirchengemeindeverband sowie andere Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsgemeinschaften, wenn sie Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind.

Zuständigkeiten auf den Friedhöfen Elze, Sehlde, Sorsum und Wülfingen

Nachfolgende Friedhöfe liegen in der Trägerschaft der Kirchen. Wenden Sie sich deshalb bitte an nachfolgende Kontaktpersonen:

Friedhof Elze:

Bettina Baustian
Telefon: 05068/5890874

Friedhof Sehlde:

Michael Beet
Telefon: 05068/2552

Friedhof Sorsum:

Albert Wille
Telefon: 05068/1643

Friedhof Wülfingen:

Gundel Kahle
Telefon: 05068/3487

Voraussetzungen

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Die in der Übergangsvorschrift des § 19 Abs.1 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG) vorgesehene Gestattung der weiteren Beisetzung von Leichen und Urnen gilt nur für private Bestattungsplätze, die am 01.01.2006 bereits vorhanden waren. Eine Neuanlage privater Bestattungsplätze ist somit nicht möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Ablehnung einer Beauftragung kommt eine verwaltungsgerichtliche Verpflichtungsklage oder Leistungsklage in Betracht. Im Falle einer zivilrechtlichen Ausgestaltung ist der Rechtsweg zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gegeben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 07.04.2011
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal