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Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten
Nr. 99102056128000Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.
Zuständige Stelle
Das für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Onlinedienste
Kosten
nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des Grundsteuermessbescheids.
nicht angegeben
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 23.09.2020
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal