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Bürgerservice

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Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten

Nr. 99102056128000

Eigentümerinnen und Eigentümer von inländischem Grundbesitz, der nicht von der Grundsteuer befreit ist, müssen jährlich Grundsteuer zahlen. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Grundsteuermessbetrag auszugehen.

Zuständige Stelle

Das für die Festsetzung des Grundsteuermessbetrages für Ihr Grundstück zuständige Finanzamt ist in der Regel das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Onlinedienste

Kosten

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Einspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung des  Grundsteuermessbescheids.

nicht angegeben

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 23.09.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal