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Abwassergebühr Festsetzung
Nr. 99129001137000Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 10.01.2013
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz