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20.05.2021

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 sowie eine eventuell notwendige Stichwahl und die Bundestagswahl am 26.09.2021.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nds. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Um während der Corona Pandemie eine größtmögliche Sicherheit in den Wahllokalen zu gewährleisten, wurde durch das Wahlbüro ein Konzept zum Infektionsschutz erarbeitet.

Zudem hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung bekannt gegeben, dass Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Gruppe für die Impfpriorität 3 angehören. Somit besteht die Möglichkeit, ab dem 31.05.2021 einen Termin bzw. einen Wartelistenplatz beim Impfzentrum oder bei einem niedergelassenen Arzt zu vereinbaren. Bei entsprechendem Interesse besteht aber auch die Möglichkeit an einem zentralen Impftermin in Elze geimpft zu werden.

Interessierte Wahlberechtigte werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Elze, Hauptstr. 61, Madleen Bütow, Zimmer 13 (E-Mail: m.buetow@elze.de oder Tel. 05068 4640), zu wenden. Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und auf das Interesse, die Stadt Elze zu unterstützen.