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21.06.2021

Bekanntmachung des Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser

Ladung in der Flurbereinigung Despetal


In dem Flurbereinigungsverfahren Despetal, Landkreis Hildesheim 155, liegen die Ergebnisse der Wertermittlung vor. Zur Anhörung der Beteiligten ist der Termin nach § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom
19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) für


Montag, 12.07.2021, 8:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr,
Dienstag, den 13.07.2021 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr und
Mittwoch, den 14.07.2021 8:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus Eitzum,
Eitzumer Hauptstr. 86, 31028 Gronau (Leine) OT Eitzum

anberaumt, zu dem die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit geladen werden.

Gemäß § 32 FlurbG haben die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens die Möglichkeit, Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung in diesem Anhörungstermin vorzubringen. Beteiligt sind alle Eigentümer und Erbbauberechtigten der im Flurbereinigungsgebiet liegenden Grundstücke, Nebenbeteiligte sind insbesondere die Inhaber von Rechten an diesen Grundstücken.

Die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen und der Wertermittlungsrahmen liegen im Anhörungstermin und bis zu diesem ab sofort beim Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim in Zimmer A 317 bei Herrn Otto (Tel.-Nr.: 05121/6970-154) oder Herrn Busche (Tel.-Nr.: -140) während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Um telefonische Terminvereinbarung wird gebeten. Daneben können die Karten mit den Wertermittlungsergebnissen auch auf den Internetseiten des ArL Leine-Weser (www.arl-lw.niedersachsen.de) eingesehen werden.

Die Bediensteten des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser werden über alle mit der Wertermittlung zusammenhängenden Fragen Auskunft erteilen.
Etwaige Einwendungen gegen die Wertermittlung können zu Protokoll gegeben werden.

Da im Rahmen eines Flurbereinigungsverfahrens eine Flächenneuordnung erfolgt, wird darauf hingewiesen, dass die Beteiligten sich nicht nur von der richtigen Bewertung der eigenen Grundstücke, sondern auch der Bewertung der anderen am Verfahren beteiligten Grundstücke überzeugen sollten.

Es wird darauf hingewiesen, dass es zu Wartezeiten kommen kann, da pandemiebedingt nur eine gewisse Anzahl von Personen gleichzeitig den Raum betreten darf. Weiterhin wir darauf hingewiesen, dass die Kontaktdaten erhoben werden.

Diejenigen Beteiligten, die an der Wahrnehmung des Anhörungstermins verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht muss schriftlich ausgestellt und öffentlich oder amtlich beglaubigt sein. Entsprechende Vordrucke können beim Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser, Bahnhofsplatz 3-4, 31134 Hildesheim (Tel.: 05121/6970-139) angefordert werden.

Im Auftrage
gez. Herten