Bekanntmachung über die Benennung von Privatstraßen in der Stadt Elze
Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 gem. § 58 Abs. 2 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vom 17. Dezember 2010, in der derzeit gültigen Fassung den Beschluss gefasst, folgende Privatstraße auf dem Gelände der Christophorusschule Elze (CJD) wie folgt zu benennen:
- Zuwegung zum Internat (Flurstück 170, Flur 4, gelb markiert) -> Am Internat
- Nördliche Zuwegung (Flurstück 11/21, Flur 4, rosa markiert) -> An der Sporthalle
Die Benennung wird mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des LK Hildesheim wirksam.
Die betroffenen Privatstraßen sind nachstehend abgebildet:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, zu erheben.
Elze, 07.04.2021
Bürgermeister
In Vertretung:
gez. Freimann