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25.10.2023

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße« im Ortsteil Mehle

Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 30.08.2023 den Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle der Stadt Elze gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nieders. GVBI. S. 576) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung nebst Begründung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ befindet sich im Nordosten von Mehle zwischen Limbergstraße und Kampstraße, südlich der Bundesstraße 1 und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt.

 Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«
Bebauungsplan Nr. 13 »Nördlich der Seikenbornstraße«

Der Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle der Stadt Elze nebst Begründung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Elze, Hauptstraße 61, Zimmer 28, während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung kann Auskunft verlangt werden.

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Elze geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2, sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird der Bebauungsplan Nr. 13 „Nördlich der Seikenbornstraße“ im Ortsteil Mehle der Stadt Elze rechtsverbindlich.

Elze, den 16.10.2023


gez. Schurmann
Bürgermeister