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06.09.2023

Bekanntmachung zum Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ 3. Änderung mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 28.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ 3. Änderung gemäß § 2 Abs.1 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.

Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „Alfelder Straße“ 3. Änderung besteht aus zwei Teilflächen im Süden Mehles östlich des Friedhofs und westlich der Straße „Im niederen Feld“ und wird, wie auf der nachfolgenden Karte dargestellt, begrenzt

Bebauungsplan Nr. 11 "Östlich der Alfelder Straße" 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 11 "Östlich der Alfelder Straße" 3. Änderung


Ziel und Zweck der Planung

Für die bislang als Friedhofserweiterungsfläche ausgewiesene Fläche wird aus heutiger Sicht kein Bedarf mehr gesehen. Die Fläche soll in das benachbarte Wohngebiet einbezogen werden, sodass ein weiteres Baugrundstück zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses geschaffen werden kann. Zudem sollen für die Besucher des Friedhofs sechs Parkplätze geschaffen werden.

Hinsichtlich der im Süden gelegenen Teilfläche haben die anliegenden Eigentümer kein Interesse, ihre angrenzenden Gartenflächen zu erschließen, umso eine Nachverdichtung in Zukunft möglich zu machen. Demnach besteht kein Grund mehr, den Stichweg aufrecht zu halten. Gleichzeitig soll der Verbindungsweg zur Alfelder Straße ebenfalls entfallen, da ein Grunderwerb des Weges nicht in Aussicht steht.

Durch die vorliegende Bebauungsplanänderung soll die Innenentwicklung Mehles gefördert werden. Aufgrund der Planungsziele dieser Bebauungsplanänderung wird der Flächennutzungsplan für den nördlichen Änderungsbereich gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB einer Berichtigung unterzogen und die für die bislang geplante Erweiterung des Friedhofs vorgesehene Grünfläche – Friedhof aufgeben und die umgebende Wohnbaufläche einbezogen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ 3. Änderung mit Begründung wird gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Zeit


vom 18.09.2023 bis einschließlich 18.10.2023

im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten


Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gem. §13 a Abs. 2 BauGB nicht erforderlich.

Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (An-hörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ 3. Änderung unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.


gez. Schurmann
Bürgermeister