Eheschließung Anmeldung
Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung mündlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anmelden.
Informationen zur Durchführung der Eheschließung erteilt die zuständige Stelle auch in einem persönlichen Gespräch.
Spezifische Informationen zur Eheschließung enthalten die Leistungen:
- Vollzug mit ausländischem Partner
- Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Ehe kann auch von einem Standesamt an einem anderen Ort geschlossen werden. Die Anmeldung erfolgt jedoch immer bei der zuständigen Stelle.
Ausführliche Informationen zur Eheschließung in Elze
wie z.B. zu den Trauräumen, ggf. zusätzlich anfallenden Gebühren sowie Fotos finden Sie unter Heiraten.
Formulare
- Merkblatt für Eheschließungen für Deutsche
- Merkblatt für Eheschließungen unter Beachtung ausländischen Rechts
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Gebühren
- Gebühr: 40,00 Euro
Siehe auch
- Eheschließung
- Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher mit Inlandswohnsitz
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Eheschließung Vollzug mit gleichgeschlechtlichem Partner
- Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner