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Landtagswahl 2022

Am Sonntag, den 09. Oktober 2022 sind mehr als sechs Millionen Niedersachsen aufgerufen, ihre Stimme für die Abgeordneten des Landtages abzugeben.

Der Niedersächsische Landtag besteht aus mindestens 135 Abgeordneten. Die Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird die Direktkandidatin oder der Direktkandidat aus dem Wahlkreis, in dem man wohnhaft ist, gewählt. Die Zweitstimme gilt der Partei bzw. deren Landesliste, in der jede Partei zuvor ihre Kandidatinnen und Kandidaten aufstellt. Nach der Wahl werden alle Zweitstimmen zusammengezählt. Daraus wird errechnet, wie viel Prozent der Stimmen jede einzelne Partei insgesamt bekommen hat. Die Zweitstimme entscheidet also maßgeblich darüber, wie stark eine Partei im Landesparlament vertreten ist.

Niedersachsen ist in 87 Wahlkreise eingeteilt, sodass 87 Personen direkt in den Landtag gewählt werden. Die restlichen Sitze werden über die Zweitstimme besetzt.

Quelle: www.landtag-niedersachsen.de

Aktuelle Informationen zur Landtagswahl in der Stadt Elze finden Sie nachfolgend:

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Landtagswahl am 09. Oktober 2022

Am Sonntag, den 09.10.2022 findet die Wahl zum Landtag statt. In Elze werden für den Wahlsonntag insgesamt rund 80 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie wirken in Wahlvorständen mit und dienen für die Wählerinnen und Wähler als unmittelbarer Ansprechpartner.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die entsprechende Wahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer wird nach den Vorschriften der Nds. Landeswahlordnung (NLWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 47 Nds. Landeswahlgesetz (NLWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Interessierte Wahlberechtigte werden gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Elze, Hauptstr. 61, Madleen Bütow, Zimmer 13 (E-Mail: m.buetow@elze.de oder Tel. 05068 464-0), zu wenden. Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und auf das Interesse