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11.01.2023

Schöffenwahl 2023

Im Jahr 2023 werden deutschlandweit die Schöffinnen und Schöffen für die Strafgerichte neu gewählt. Deren Amtszeit beginnt am 1. Januar 2024 und dauert fünf Jahre bis Ende 2028.

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei der Urteilsfindung das gleiche Stimmrecht haben wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter. Sie sind Teil der vom Volk ausgehenden Staatsgewalt nach Art. 20 des Grundgesetzes.

Voraussetzung für die Ausübung des Schöffenamtes ist u.a. die deutsche Staatsbürgerschaft und ein einwandfreier Leumund, sowie ein Alter zwischen 25 - 70 Jahren.

Die Städte erstellen aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber eine Vorschlagsliste, die in der Folge den Amtsgerichten übersandt wird. Dort wird dann im Spätsommer 2023 die eigentliche Schöffenwahl durchgeführt.

Interessierte Bewerber können sich bis zum 09.03.2023 auf die Vorschlagsliste setzen lassen, in dem Sie sich mit dem Bewerbungsformular an die Stadt Elze wenden.

Weitere Informationen unter www.schoeffenwahl.de

Für Rückfragen zur Schöffenwahl steht Ihnen Herr Symolka unter nebenstehenden Kontaktdaten zur Verfügung