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09.03.2020

Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht

Gesucht werden ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Bürgermeisterwahl am 28. Juni 2020 und die etwaige Stichwahl am 12. Juli 2020

Am Sonntag, den 28.06.2020 findet in Elze die Bürgermeisterwahl statt. Es werden für den Wahlsonntag und die evtl. stattfindende Stichwahl insgesamt fast 80 Wahlhelfer/innen benötigt. Aus dieser Anzahl werden 11 Wahlvorstände gebildet.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen haben die Aufgabe, den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlhandlung während der Wahlzeit zu überwachen, dabei die Wahlberechtigung der Wähler/innen anhand des Wählerverzeichnisses festzustellen sowie die Stimmzettel auszugeben. Nach Ablauf der Wahlzeit obliegt dem Wahlvorstand das Auszählen der Stimmen im Wahllokal, für dessen Stimmbezirk er gebildet worden ist.

Die Wahlhelfer/innen für die Wahlvorstände werden aus den Wahlberechtigten für die Bürger-meisterwahl berufen. Für die Berufung der Wahlvorstände ist die Gemeinde zuständig. Dabei werden zunächst die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände einzureichen, die nach Möglichkeit auch vorrangig zu berücksichtigen sind. Diese Aufforderung ist zwischenzeitlich erfolgt.

Die Erfahrung aus der Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass es schwierig ist, eine ausreichende Anzahl von Wahlhelfer/innen zur Verfügung zu haben. Um Engpässe in der Besetzung der Wahlvorstände zu vermeiden, werden die für die Bürgermeisterwahl wahl-berechtigten Bürgerinnen und Bürger auf diesem Wege um Mithilfe gebeten. Interessierte Personen werden gebeten, sich als Wahlhelfer/innen zur Verfügung zu stellen.

Für die Tätigkeiten als Wahlhelfer/innen wird nach den Vorschriften der Kommunalwahlordnung (NKWO) eine finanzielle Entschädigung gezahlt.

Sollten die Wahlvorstände nicht ausreichend besetzt werden können, wird darauf hingewiesen, dass jeder Wahlberechtigte zur Übernahme eines Wahlehrenamtes verpflichtet ist. Die Übernahme eines Wahlehrenamtes darf nur aus den in § 13 Nieders. Kommunalwahlgesetz (NKWG) bezeichneten Gründen abgelehnt werden.

Wir freuen uns auf neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer und auf das Interesse, die Stadt Elze zu unterstützen. Deshalb werden interessierte Wahlberechtigte gebeten, sich an das Wahlamt der Stadt Elze unter nebenstehenden Kontaktdaten zu wenden.

Rolf Pfeiffer
Bürgermeister