Werden private Maßnahmen gefördert?
Neben städtischen Maßnahmen im Bereich des Hoch- und Tiefbaus können unter bestimmten Voraussetzungen auch private Modernisierungsmaßnahmen an Gebäuden, zum Beispiel: Dach, Fassade, Fenster sowie andere abgestimmte Maßnahmen im Innen- und Außenbereich durch den Einsatz von Städtebaufördermitteln im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bezuschusst werden. Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist der vorher zwischen Eigentümer und Stadt Elze abgeschlossene Modernisierungs- und Instandsetzungsvertrag.
Kosten einer Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahme, die mit der Stadt abgestimmt sind, können auch nach dem Einkommenssteuergesetz erhöht steuerlich abgesetzt werden (passive Förderung). Hierbei ist zu beachten, dass über diese Maßnahme vor Beginn eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadt Elze zu treffen ist.
Die Erteilung von Aufträgen oder der Kauf von Material vor Abschluss eines Fördervertrages oder einer Steuerlichen Vereinbarung hat zur Folge, dass die Maßnahme nicht mehr bezuschusst bzw. bescheinigt werden kann.
Unabhängig davon, ob eine Maßnahme förderfähig ist oder nicht, ist für jede Maßnahme an einem Gebäude im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet eine sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144, 145 BauGB bei der Stadt Elze zu beantragen. Ungenehmigte Vorhaben sind rechtswidrig.