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Ortsrecht
Die Stadt Elze ist in ihrem Gebiet die ausschließliche Trägerin der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit nicht die Gesetze etwas anderes bestimmen. Sie kann im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Eine Hauptsatzung ist zu erlassen. Diese ergänzt die Vorschriften des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) um die Regelungen, die für die Verfassung der Stadt Elze grundsätzlich Bedeutung haben.
Der Rat hat für bestimmte Aufgabenbereiche die nachfolgenden Satzungen erlassen. Sie werden durch Richtlinien in einigen Angelegenheiten ebenfalls ergänzt.
Hauptsatzung
Altenbetreuung, Sport
Aufwandsentschädigung
Ehrungen
Erschließung, Straßenbau
Euroanpassung
Feuerwehr
Freibad
Friedhöfe
Gleichstellungsbeauftragte
Hundesteuer
Inklusion
Kindergarten
- Benutzungssatzung für den Kindergarten SorsumPDF
- Satzung über die Benutzungsgebühren Kindergarten SorsumPDF
- 1. Änderung der Satzung über Benutzungsgebühren Kindergarten SorsumPDF
- Staffelung der Elterbeiträge Kindergarten SorsumPDF
- Satzung über die Benutzungsgebühren für den Transport in die KindergärtenPDF