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Ortsrecht

Die Stadt Elze ist in ihrem Gebiet die ausschließliche Trägerin der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit nicht die Gesetze etwas anderes bestimmen. Sie kann im Rahmen der Gesetze ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. Eine Hauptsatzung ist zu erlassen. Diese ergänzt die Vorschriften des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) um die Regelungen, die für die Verfassung der Stadt Elze grundsätzlich Bedeutung haben.

Der Rat hat für bestimmte Aufgabenbereiche die nachfolgenden Satzungen erlassen. Sie werden durch Richtlinien in einigen Angelegenheiten ebenfalls ergänzt.

Hauptsatzung

Altenbetreuung, Sport

Aufwandsentschädigung

Ehrungen

Erschließung, Straßenbau

Euroanpassung

Feuerwehr

Freibad

Friedhöfe

Gleichstellungsbeauftragte

Hundesteuer

Inklusion

Kindergarten

Kultur

Märkte

Naturschutz

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Schulen

Stadtbücherei

Städtische Einrichtungen

Straßenreinigung

Vergnügungssteuer

Verkehr

Verwaltungskosten

Wasser, Abwasser