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Staffelung der Elternbeiträge in der Kindertagespflege 

Berechnungsmodus für den Beitragansteil der Sorgeberechtigten am Tagespflegeentgelt:

  Stufe
 anzurechnendes Einkommen
Elternbeitrag Elternbeitrag
    6,5 Stunden 1 Stunde
1 über 4.090 € 243,00 € 38,00 €
2 3.579 - 4.090 € 216,00 € 34,00 €
3 3.068 - 3.578 € 187,00 € 29,00 €
4 2.557 - 3.067 € 160,00 € 25,00 €
5 2.046 - 2.556 € 132,00 € 21,00 €
6 1.534 - 2.045 € 112,00 € 18,00 €
7 1.023 - 1.533 € 91,00 € 15,00 €
8 bis 1.022 € 70,00 € 11,00 €

Der Beitrag errechnet sich auf der Grundlage der durchschnittlichen Betreuungszeit des abzurechnenden Monats. Der ermittelte Stundenwert wird mit dem obenstehenden Wert (1 Stunde) multipliziert.

Das Produkt ergibt den Anteil, der in dem jeweiligen Monat von den Sorgeberechtigten zu entrichten ist.

Die dazugehörige Einkommensstufe wird auf der Grundlage des Selbsteinstufungsmodells der Kindergartengebühren der Stadt Elze festgelegt.

Beispielberechnung:
Ein Kind wird im Monat mit einem Tagesdurchschnitt von 4,5 Stunden betreut und die Eltern haben ein Einkommen in Höhe von 1.700 Euro:

Beitragsstufe: 6
Elternbeitrag: 81,00 € (18,00 €  Stundensatz x 4,5 Stunden)