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Ehrenbürger ist üblicherweise die höchste von einer Stadt vergebene Auszeichnung für eine Persönlichkeit, die sich in herausragender Weise um das Wohl der Bürger oder das Ansehen des Ortes verdient gemacht hat.

Grundlage für die Verleihung von Ehrenbürgerrechten ist der Beschluss des Stadtrates.