Sprungziele
Suche
schließen
Seiteninhalt

In welcher Höhe wird die Sanierung gefördert?

Die Förderung wird auf Grundlage einer Gesamtertragsberechnung gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie Niedersachsen (R-StBauF) ermittelt. Es werden Einnahmen und Kosten des Gebäudes in die Berechnung der Förderhöhe miteinbezogen. Daraus ergibt sich die Förderhöchstgrenze aus der individuellen Maßnahme.

Andere Fördermittel Dritter sind vorrangig einzusetzen und im Einzelfall anzurechnen. Der Einsatz von Städtebaufördermitteln und Wohnraumfördermitteln für dasselbe Gebäude kommt grundsätzlich nicht in Betracht.