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Was geschah 2014

Mai 2014

Am 16.05.2014 wurde die Fertigstellung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme in Wülfingen gefeiert. Die Stadt Elze hatte die Anlieger der neu ausgebauten Straßen „Mittelstraße“, „Neue Straße“ und Kreuzungsbereich „Im Kampe“ sowie interessierte Wülfinger Bürger zur Straßeneinweihung eingeladen. Nach dem symbolischen Durchschneiden des Bandes und der Übergabe der Straßen wurde mit einem Gläschen Sekt auf das gute Ergebnis angestoßen. Die freiwillige Feuerwehr des Ortes unterstützte die kleine Feier und sorgte mit Gegrilltem und kalten Getränken für das leibliche Wohl der Gäste.

Der Ausbau der Straßen war die erste öffentliche Maßnahme der Dorferneuerung in Wülfingen. Bei der Ausarbeitung des Dorferneuerungsplans im Jahr 2011 wurde ein Maßnahmeplan in den Dörfern Sorsum, Wittenburg und Wülfingen erstellt. Die hier umgesetzte Dorferneuerungsmaßnahme gehört zu diesen geplanten Maßnahmen und hatte eine hohe Priorität.

März 2014

Bei der Erstellung des Dorferneuerungsplans im Jahr 2011 wurde die Umgestaltung des Dorfmittelpunktes in Sorsum als eine Maßnahme mit hoher Priorität festgelegt und als erste öffentliche Dorferneuerungsmaßnahme in Sorsum umgesetzt.

Die Arbeiten begannen mit dem Abriss des Schaperschen Hauses, der Scheune und der Garagen im Juli/August 2013. Im August 2013 wurde die Hamelner Bahn- und Tiefbau GmbH (HBT) mit den Arbeiten beauftragt, die die Arbeiten fristgerecht im Dezember fertig stellen konnte. Die Einweihung des Platzes im Rahmen einer kleinen Feierstunde erfolgte am 22. März 2014.

Bezuschusst wurden die Arbeiten vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) aus Mitteln der Dorferneuerung und vom Landkreis Hildesheim aus Mitteln, die dieser auf Grund des Regionalisierungsgesetzes zur Förderung von Investitionen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs erhält. Aus diesen Mitteln werden die Anteile für die Busspur, das Wartehaus und die taktilen Leiteinrichtungen mit 75% bezuschusst. Die Gesamtkosten betrugen ca. 385.000 Euro. Die Auszahlung der Zuwendungen ist nach Vorlage aller Rechnungen noch zu beantragen. Laut den Bewilligungsbescheiden liegen die Höchstbeträge der Zuwendungen bei ca. 211.000,00 Euro.