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Vorankündigung von beschränkten Ausschreibungen (ex-ante):

Vorankündigung (ex-ante) gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A über eine beabsichtigte beschränkte Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 3 Ziffer 1 VOB/A ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro:


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