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Bekanntmachung von vergebenen Aufträgen beschränkter Ausschreibungen (ex-post):

Hier informieren wir Sie über erfolgte Zuschlagserteilungen nach freihändiger Vergabe oder beschränkter Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A.

Wegen der Transparenz von Auftragsvergaben sind im Anschluss an ein durchgeführtes beschränktes Vergabeverfahren oder eine freihändige Vergabe Mindestangaben zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen einen Wert von 25.000 € (ohne Umsatzsteuer) bzw. 15.000 Euro bei freihändigen Vergaben überschreitet.