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4. Laufende jährliche Förderung eines Gebäudeabbruchs und Ersatzneubaus
- Die Stadt Elze gewährt für den Abbruch eines Altbaus und Errichtung eines Ersatzneubaus an gleicher Stelle die Zuschüsse nach Ziffer 3.1. Die übrigen Bestimmungen dieser Richtlinie gelten entsprechend.