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06.03.2024

Bekanntmachung über das Inkrafttreten der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 »Östlich der Alfelder Straße« mit Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze

Der Rat der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 07.02.2024 die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ der Stadt Elze gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, sowie der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetztes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nieders. GVBl. S. 576) in der derzeit geltenden Fassung als Satzung einschließlich der Begründung beschlossen. Gleichzeitig erfolgt die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze.

Der räumliche Geltungsbereich der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ im Ortsteil Mehle besteht aus zwei Teilflächen im Süden Mehles östlich des Friedhofs und westlich der Straße „Im Niederen Feld“ und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.

Bebauungsplan Nr. 11 "Östlich der Alfelder Straße" 3. Änderung
Bebauungsplan Nr. 11 "Östlich der Alfelder Straße" 3. Änderung

Die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ der Stadt Elze, nebst Begründung kann vom Tage dieser Bekanntmachung an bei der Stadt Elze, Zimmer 28, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes kann dabei Auskunft gegeben werden.

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 12:30 Uhr
Dienstag 08:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:30 Uhr
Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung der im § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel bei der Abwägung dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Elze geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3, Satz 1 u. 2, sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Östlich der Alfelder Straße“ der Stadt Elze rechtsverbindlich.

Elze, den 28.02.2024


gez. Schurmann
Bürgermeister