Bekanntmachung zum Bebauungsplan Nr. 53 »Südlich der Straße Am Steinbruch«
hier: Förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 16.02.2026 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße Am Steinbruch“ mit Begründung und Umweltbericht öffentlich auszulegen sowie auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße Am Steinbruch“ in Elze befindet sich im Norden, südwestlich der Straßenecke „Am Steinbruch“ und „Am Sonnenberg“ und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bebauungsplan soll der Bau einer Kindertagesstätte für den entsprechenden Bedarf im Norden Elzes vorbereitet werden. Die Größe des Plangebietes beträgt insgesamt 0,4144 Hektar.
Innerhalb der im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche sind Kindertagesstätten laut Baunutzungsverordnung allgemein zulässig, so dass die Planung für eine solche Einrichtung mit der Flächennutzungsplanung vereinbar ist.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ nebst Begründung und Umweltbericht wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 17.04.2026 bis einschließlich 18.05.2026
auf der Internetseite der Stadt Elze unter https://www.elze.de/Bauleitplanung zur Einsicht bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 BauGB wird außerdem bekannt gegeben, dass gleichzeitig folgende umweltbezogene Stellungnahmen bereits vorliegen, sowie nachfolgend genannte umweltbezogene Informationen verfügbar sind und ebenfalls mit ausgelegt sind und eingesehen werden können:
- Umweltbericht mit grünordnerischer Auseinandersetzung zum Bebauungsplan Nr. 53 „Südlich der Straße Am Steinbruch“ (Büro für Landschaftsplanung Dipl.- Ing. Helmut Mextorf, Hessisch Oldendorf, 2025)
- Gefährdungsabschätzung zur Bodenluft zum Bebauungsplan Nr. 53 „Südlich der Straße Am Steinbruch“ (Dr. Röhrs & Herrmann GbR, Hildesheim, 2026)
Folgende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sind zu den nachfolgenden Themenbereichen in Bezug auf die o.g. Bauleitplanung verfügbar:
Umwelt- und Naturschutz: Hinweise zur Altablagerung auf der benachbarten Fläche „Am Sonnenberg“ (Landkreis Hildesheim, Untere Bodenschutzbehörde, Schreiben vom 15.10.2025), Hinweise zur Pflanzenartenliste des Umweltberichtes (Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Liebenburg, Schreiben vom 26.09.2025); Hinweis zum Niederschlagswasser und der Ausgleichsmaßnahme (Landkreis Hildesheim, Untere Wasserbehörde- Allgem. Wasserrecht, Schreiben vom 15.10.2025)
Baugrund: Hinweis auf allgemeinen Verdacht auf Kampfmittel (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen, Kampfmittelbeseitigung, Hannover, Schreiben vom 18.09.2025)
Lärmimmissionen: Hinweis auf Lärmimmissionen (Landkreis Hildesheim, Untere Abfall- und Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 15.10.2025), Hinweis auf Emissionen (Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Schreiben vom 24.09.2025)
Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 53 „Südlich der Straße am Steinbruch“ unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.
Bürgermeister
In Vertretung
gez. Freimann