Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“, 3. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Mühlenfeld II“ und Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Stadt Elze
hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) und Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 23.04. u. 15.09.2025 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“ gemäß § 2 (1) BauGB beschlossen. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“ wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses über die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden sowie Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in der Sitzung am 15.09.2025.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“, 3. Änderung befindet sich im Bereich der Straße Am Stadion und wird, wie auf der nachfolgenden Karte farblich umrandet dargestellt, begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplanes und der Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird das Ziel verfolgt, die bestehende Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ (Saalestadion) in eine gewerbliche Baufläche umzuwandeln. Damit soll die Erweiterungsmöglichkeit eines bestehenden Gewerbebetriebes geschaffen werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Südtangente“, 3. Änderung nebst Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 24.09.2025 bis einschließlich 23.10.2025
auf der Internetseite der Stadt Elze (https://www.elze.de/Bauen-Gewerbe/Bauen-Wohnen/Bauleitplanung/) zur Einsicht bereitgestellt.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Entwurfsunterlagen im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
öffentlich aus.
Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB i.V.m § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 21 „Südtangente“ 3. Änderung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.
gez. Schurmann
Bürgermeister