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17.01.2025

Informationen zur Grundsteuerfestsetzung ab dem 01.01.2025

Ab 2025 wird die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz) und Grundsteuer B (alle übrigen bebauten und unbebauten Grundstücke) auf einer neuen Grundlage berechnet. Die gesetzlichen Bestimmungen für die Bewertung von Grundbesitz haben sich geändert, da das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungswidrig erklärt hat.

Aufgrund der neuen Regelungen mussten alle Grundstücke neu bewertet werden; alle Steuerpflichtigen waren aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Die Grundsteuer wird in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Das Finanzamt stellt im Zuge der Grundsteuerreform zunächst für ein Grundstück einen Äquivalenzbetrag fest und errechnet hieraus den Grundsteuermessbetrag. Auf Grundlage dieser Steuererklärungen hat das Finanzamt neue Grundsteuermessbescheide (Grundlagenbescheid) mit einem neu festgesetzten Messbetrag an die Steuerpflichtigen verschickt, die nun ab 2025 die Grundlage für die Grundsteuer darstellen.

Die Festsetzungen des Finanzamtes sind bindend für den Steuerbescheid der Stadt Elze (Folgebescheid). Für die Festsetzung der zu zahlenden Grundsteuer werden die Messbeträge mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert. Die Stadt Elze hat den Hebesatz zum 01.01.2025 für beide Grundsteuerarten von 350 v.H. auf 291 v.H. gesenkt. Die Steuerpflichtigen in der Stadt Elze erhalten im Laufe des Januars 2025 die neuen Steuerbescheide.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Bescheides beachten Sie bitte das beigefügte Prüfschema zum weiteren Vorgehen, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Stimmt der Grundsteuermessbetrag auf dem Steuerbescheid der Stadt Elze nicht mit dem Grundsteuermessbetrag überein, den das Finanzamt Ihnen mitgeteilt hat, wenden Sie sich bitte an die Stadt Elze.

Bei Zweifeln an der Richtigkeit des Messbetrags oder Einwände gegen diesen kann und darf die Stadt Elze keine Überprüfungen oder Korrekturen vornehmen; in diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt Hildesheim-Alfeld.

Das Finanzamt hat hierfür einen Vordruck zur Verfügung gestellt, der die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Steuererklärung aufführt. Sollten Sie vermuten, dass Ihnen einer dieser Fehler unterlaufen ist, können Sie dieses direkt über das Formular an das Finanzamt mitteilen. Die Kontaktdaten des Finanzamtes finden Sie unter folgendem Link: https://lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-hildesheim-alfeld-182597.html

Stellt das Finanzamt einen Fehler bei der Festlegung des Messbetrags fest, wird dieser mit einem neuen Grundlagenbescheid zum 01.01.2025 korrigiert. Sie erhalten in diesem Fall zeitnah auch einen Korrekturbescheid der Stadt Elze über die tatsächlich zu leistende Grundsteuer.

Bei Fragen, die nicht die Richtigkeit des Messbetrags bzw. nicht den Grundlagenbescheid des Finanzamtes betreffen, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Personal und Finanzen mit nebenstehenden Kontaktdaten gern zur Verfügung.