Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 »Am Hanlah Nord-B«, 4. Änderung hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Elze hat in seiner Sitzung am 09.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Hanlah Nord-B“ 4. Änderung gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB und gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 (1) BauGB vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) ortsüblich bekannt gemacht.
Räumlicher Geltungsbereich
Der Bereich des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Hanlah Nord-B“, 4. Änderung befindet sich im Hermann-Koch-Weg, nördlich der Ferdinand-Wallbrecht-Straße und wird, wie auf der nachfolgenden Karte schwarz umrandet dargestellt, begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wird das Ziel verfolgt, innerhalb des Geltungsbereiches eine Dorfladenbox aufzustellen. Es handelt sich dabei um einen Selbstbedienungsautomaten, in dem ein regionales Sortiment angeboten werden kann.
Der Standort der Dorfladenbox liegt zentral im Wohngebiet Hanlah und ist so gewählt, dass er von möglichst vielen Einwohnern fußläufig erreichbar ist.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 „Am Hanlah Nord- B“, 4. Änderung nebst Begründung wird gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit
vom 20.12.2024 bis einschließlich 20.01.2025
im Fachbereich Bau und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze während der Sprechzeiten
Montag 8.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 - 12.30 Uhr und 13.30 – 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Das Aufstellungsverfahren wird gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Von einer Umweltprüfung mit anschließendem Umweltbericht wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 BauGB abgesehen.
Während der Darlegungsfrist besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (An-hörung). Der Entwurf mit Begründung kann von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich, während der Sprechzeiten zur Niederschrift im Fachbereich Bau- und Ordnungswesen der Stadt Elze, Hauptstraße 61, 31008 Elze oder elektronisch per Mail (bauleitplanung@elze.de) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Am Hanlah Nord-B“ 4. Änderung unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt.
gez. Schurmann
Bürgermeister