Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH Projekt A520: Wahle - Grohnde - Ankündigung von Kartierungsarbeiten
Kartierungsarbeiten vom 02. Dezember 2024 bis 23. Februar 2025 in der Region Hannover und den Landkreisen Peine, Hildesheim, Hameln-Pyrmont und Holzminden
Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber plant die TenneT TSO GmbH die Umbeseilung der bestehenden 380-kV-Leitung zwischen den Umspannwerken Wahle und Grohnde. Im Rahmen dieses Projekts soll die Leitung durch Hochtemperaturleiterseile ersetzt werden, um die Stromtragfähigkeit zu erhöhen. Die Planungen umfassen verschiedene Freileitungsabschnitte und Umspannwerksstandorte entlang der Strecke. Zur Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens werden nun Kartierungsarbeiten durchgeführt, um alle für das Verfahren relevanten Informationen zu sammeln.
Kartierungsarbeiten
TenneT führt im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens Kartierungen als Vorarbeiten durch. Im Zuge dieser Erhebungen werden Landschafts- und Artengruppen in einem festgelegten Untersuchungsgebiet erfasst und auf speziellen Datenkarten dokumentiert. Diese Kartierungen dienen dazu, die verschiedenen Lebensräume in Bezug auf ihre Bedeutung für den Naturhaushalt und den Artenschutz zu bewerten. Für diese Arbeiten ist eine Prüfung der betroffenen Grundstücke im geplanten Korridor erforderlich.
Ort und Zeit der geplanten Maßnahmen
Die Kartierungsarbeiten finden entlang der Bestandstrasse statt. Es wird jeweils mehrere Stunden am Tag kartiert, wobei der zeitliche Ablauf auch von äußeren Umständen wie der Witterung abhängt und sich daher kurzfristig ändern kann. Die benötigte Zeit pro Flurstück variiert und hängt von den vorgefundenen Strukturen ab, wobei sie zwischen wenigen Minuten und mehreren Stunden liegen kann.
Für die Kartierungen müssen landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen werden. In Einzelfällen kann es erforderlich sein, private Grundstücke zu betreten.
Art der Kartierung: Höhlen- und Horstbaumkartierung
Die Erfassung der Baumhöhlen und Lokalisierung von Horsten wird in der laubfreien Zeit vorgenommen, da dann die Stämme und Starkäste eingesehen und auf Höhlen sowie Horste kontrolliert werden können.
Grundsätzlich kann zur Kartierung ein Fernglas eingesetzt werden, jedoch müssen Einzelbäume von allen Seiten und gegebenenfalls aus der Nähe betrachtet werden. Es kann daher erforderlich sein die öffentlichen, forst- und landwirtschaftlichen Wege zu verlassen, um die betroffenen Bäume untersuchen zu können. Während für die Erfassung von Baumhöhlen eine einmalige Erfassung ausreicht, sind bei festgestellten Horsten bis zu zwei weitere Begehungen erforderlich, um eine Kontrolle auf Besatz durchzuführen.
Rechtliche Grundlage
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Nach § 44 Abs. 1 EnWG sind Eigentümerinnen und Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der betroffenen Grundstücke verpflichtet, die zur Vorbereitung der Planung des Vorhabens notwendigen Vermessungen, Boden- und Grundwasseruntersuchungen sowie sonstige Vorarbeiten durch den Träger des Vorhabens oder von ihm Beauftragten zu dulden. Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Flurschäden können bei den Begehungen nicht entstehen. Es werden keine Maschinen eingesetzt; es handelt sich um Begehungen zu Fuß oder Befahrungen öffentlicher Wege. Sollte es dennoch zu Schäden kommen, bitten wir um Benachrichtigung.
Beauftragte Unternehmen
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch die Planungsgemeinschaft LaReG.
Ansprechpartnerin:
Für Fragen zum Projekt, den geplanten Maßnahmen sowie Mitteilungen steht Ihnen unsere Bürgerreferentin zur Verfügung:
Christine Thater
Telefon: +49 174 728 68 73
e-Mail: christine.thater@tennet.eu